Dürsch, Anja, Anderé und meine Wenigkeit haben heute bei geiler Erzgebirgstour mal so abgesprochen, dass der 28.08. diesen Jahres (ein Freitag, also ein freier Tag) ein ganz guter Termin für unser Elbegrillen wäre.
Wer hat noch Lust an diesem Tag? Ich werde mich mal darum kümmern unseren angestammten Platz zu bekanntgegebenem Termin zu reservieren.
So es geschehen doch noch Wunder und wir melden uns auch mal wieder. Da jede Tratidion gewahrt werden sollte sind wir beim Elbegrillen natürlich auch dabei und freuen uns euch alle mal wieder zusehen.
So der Termin ist in Sack und Tüten,danke an Andreas. Wir treffen uns wieder am 28.08. ab 18.00 an der Elbe Eisenberger Str. eigentlich der Grillplatz den wir die anderen Jahre auch hatten bis auf eine Ausnahme. Bitte bringt mit: Grillzeug (Würste und Co. Salate etc.) Was zu sitzen ausser ihr wollt den ganzen Abend stehen Feuerholz und einen Stock für den Knüppelkuchen. Gute Laune und Schönes Wetter.
an der Eisenberger Strasse, wir hoffen das Wetter spielt mit.
Zitat aus dem Bewilligungsbescheid:
- das Befahren ... oder Abstellen von KFZ im Landschaftsschutzgebiet ist verboten (Fröhliches Radeln an alle - vor allen aus OO Anreisende!!!) - Keine Rauchgasbelästigung ?! (Kippen zuhause lassen und das gute Elbgrass kauen^^ ) - Die Lärmschutzbestimmungen..... sind einzuhalten. (... und auszutesten - hat noch wer eine gute Anlage dabei? ) - Die Feuerstelle ist im ursprünglichen Zustand zu verlassen.... (Rollrasen oder Handgranate???)
So wer diese Anregungen für anheimelnde happenings erweitern möchte - NUR ZU!
- DABEISEIN IST ALLES -
In diesem Sinne bis bald sacht dor unnere Hecht (nu der)
( Spruch gestrichen-Grund: MEINE FRAU - was isn das fürn schwülstiger Spruch - lol)
Und wie soll ich das Holz mitbringen ??? Da muss ich mir den Anhänger ans Fahrad ranhängen oder was ??? Kann man das Elbegras auch Rauchen ??? Und wegen dem Lärmschutz da musst du aber den ganzen Abend die Klappe halten oder was ???
In Antwort auf:Zitat aus dem Bewilligungsbescheid: - das Befahren ... oder Abstellen von KFZ im Landschaftsschutzgebiet ist verboten (Fröhliches Radeln an alle - vor allen aus OO Anreisende!!!) - Keine Rauchgasbelästigung ?! (Kippen zuhause lassen und das gute Elbgrass kauen^^ ) - Die Lärmschutzbestimmungen..... sind einzuhalten. (... und auszutesten - hat noch wer eine gute Anlage dabei? ) - Die Feuerstelle ist im ursprünglichen Zustand zu verlassen.... (Rollrasen oder Handgranate???)
Wir haben keine nur für Kurze Fahrten zulässig! Wir in OO haben rischtsche Autos
Ich bringe Holz mit. Meine zwei Apfelbäume sind zersägt und auch schon ganz schön trocken. Mal sehen, ob ich Dürsch für den Transport mit dem Anhänger überreden kann
Wer bringt nen Grill mit?
Übrigens, Lärmschutzbestimmungen gelten doch nicht für Kinder, die dürfen doch...? Sonst machts ja keinen Spaß! Übrigens, steht in dem Bewilligungsbescheid nichts über Riechbelästigung? Da haben die Beamten doch mal wieder schlampig gearbeitet. Das ist noch eine abzudeckende Bestimmungslücke Übrigens, ist das baden dort immer noch kostenlos? Da lässt sich die Stadt ja Unsummen von Badegebühren entgehen... ÜBRIGENS, ich freu mich drauf!!!!